GROW International nimmt zum Verpackungsgesetz Stellung
Unter maßgeblicher Beteiligung der GROW Deutschland hat die Grow International - Light Wood Packaging Industry: Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien - zur europäischen Verpackungsrichtlinie und dem Verpackungsgesetz (VerpackG) Stellung genommen. Dazu heißt es:
Unter den Voraussetzungen, dass nachhaltig bewirtschaftete Materialien aus biologischem Anbau immer gegenüber nicht nachhaltigen Materialien (einschließlich Materialien auf fossiler Basis) bevorzugt werden sollten, und dass die grundlegenden Anforderungen an Verpackungen für nachhaltige Materialien anders sein sollten als für nicht nachhaltige Materialien, stellt die GROW International folgenden Punkte heraus:
1. Um die gesamten Umweltauswirkungen von Verpackungsmaterialien zu verstehen und geeignete politische Maßnahmen zu ergreifen, ist es von entscheidender Bedeutung, einen Lebenszyklus-Ansatz zu verfolgen und die Verwendung von Life Cycle Assessment (LCA = Lebenszyklusanalyse) und/oder Product Environmental Footprint (PEF = Umweltfußabdruck) zu fördern.2. Im Rahmen des Verursacherprinzips sollten die „wesentlichen Anforderungen“ an Verpackungen für nachhaltige Materialien (Nachhaltigkeitsmanagement und Wirkungskontrolle) und für nicht-nachhaltige Materialien (drastische Einsparungen und reduzierte Wirkungen) unterschiedlich sein.
3. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollte eine klare und realistische Definition der Recyclebarkeit entwickelt werden, die die Anmerkung 3.1 der Norm 13-430 sowie die Kompostierbarkeit und die biologische Abbaubarkeit beinhaltet.
4. Es sollte nicht für alle Materialien ein verbindlichet Prozentsatz an recyceltem Inhalt eingeführt werden, sondern nur für die nicht erneuerbaren Materialien. Das würde zu drastischen Materialeinsparungen führen.
5. Wiederverwendungsquoten und die Förderung von Mehrwegverpackungen sollten nicht eingeführt werden, bevor über Ökobilanzen die Relevanz einer solchen Maßnahme überprüft wurde.
6. Die Öko-Beiträge beziehungsqweise Öko-Beteiligungen, die in Verbindung mit der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für jedes Verpackungsmaterial fällig werden, sollte eine europaweite Einheitlichkeit hergestellt werden.
7. Holzverpackungshersteller sind allesamt kleine und mittelständische Unternehmen, denen kein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand auferlegt werden sollte. Die Unternehmen sind in der Regel in ländlichen Gebieten mit begrenzten wirtschaftlichen Möglichkeiten angesiedelt. Daher sollten sie unterstützt werden, um der Abwanderung von Betrieben und Fachkräften in städtische Ballungsräume entgegenzuwirken.
4. Es sollte nicht für alle Materialien ein verbindlichet Prozentsatz an recyceltem Inhalt eingeführt werden, sondern nur für die nicht erneuerbaren Materialien. Das würde zu drastischen Materialeinsparungen führen.
5. Wiederverwendungsquoten und die Förderung von Mehrwegverpackungen sollten nicht eingeführt werden, bevor über Ökobilanzen die Relevanz einer solchen Maßnahme überprüft wurde.
6. Die Öko-Beiträge beziehungsqweise Öko-Beteiligungen, die in Verbindung mit der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für jedes Verpackungsmaterial fällig werden, sollte eine europaweite Einheitlichkeit hergestellt werden.
7. Holzverpackungshersteller sind allesamt kleine und mittelständische Unternehmen, denen kein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand auferlegt werden sollte. Die Unternehmen sind in der Regel in ländlichen Gebieten mit begrenzten wirtschaftlichen Möglichkeiten angesiedelt. Daher sollten sie unterstützt werden, um der Abwanderung von Betrieben und Fachkräften in städtische Ballungsräume entgegenzuwirken.